Ein Gehstock wird bei einer Gehbehinderung mit der zeitweiligen Notwendigkeit einen Skelettabschnitt zu entlasten, verordnet. Der Gehstock ist aus einem Metallrohr gefertigt und ist mit einem rutschsicheren Laufgummi ausgestattet. Der Handgriff ist so geformt, dass er der Hand des Benutzers eine nahezu waagerechte Auflagefläche bietet und „der Hand funktionell angeformt“ ist – und der Gehstock beidseits, rechts wie links, verwendbar ist.
Der anatomische Handgriff ist „einer normalen Handinnenfläche entsprechend geformt“, wodurch die Druckverteilung gleichmässig auf eine möglichst grosse Fläche möglich ist, da die gesamte Handinnenfläche zur Abstützung eingesetzt werden kann. Durch die Druckverteilung auf eine grössere Fläche wird das Handgelenk entlastet, so dass insgesamt höhere und länger andauernde physikalische Belastungen möglich sind. Hand- und Schultermuskulatur werden entlastet.